Sie können sich nur durch eine Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung wehren. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Verpassen Sie diese Frist, ist es zu spät.
Die Kündigung sollte außerdem auf formelle Mängel geprüft werden. Wurde das Kündigungsschreiben zum Beispiel von einer nicht zur Kündigung berechtigten Person unterschrieben, kann eine unverzügliche Zurückweisung zu einem Sieg bei einem Kündigungsschutzverfahren führen.
Auch hier gilt es, zügig zu handeln und keine unnötige Zeit verstreichen zu lassen.
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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich unter anderem auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen spezialisiert. Ein telefonisches Erstgespräch mit mir ist kostenlos, persönlich und unverbindlich. Geben Sie nicht auf und lassen Sie sich beraten. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
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